Der darauffolgende neunte Ausbildungsgang startet im Februar 2025.
Terminplan für die Module 1-12 für Kurs APP 9
Unser zehnter und letzter Ausbildungsgang wird im Juli 2025 beginnen.
Terminplan für die Module 1-10 für Kurs APP 10
Die von uns angebotene Ausbilung dauert grundsätzlich fünf Jahre, eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist nicht möglich.
Bei Nachweis des Abschlusses einer Weiterbildung in Systemischer Therapie (Dauer 3 Jahre, mit Zertifizierung durch einen Dachverband) ist eine Anrechnung von maximal 100 Stunden auf die Stundenzahl des Vertiefungsgebietes in der theoretischen Ausbildung möglich.
Eine Reduzierung des monatlichen Ausbildungsgebühren geht damit einher.
Ja, wenn Sie alle Studienleistungen außer der Abgabe der Masterarbeit absolviert haben.
Nein, Voraussetzung ist grundsätzlich der Masterabschluss in (klinischer) Psychologie.
Die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten werden in allen Fällen, in denen Zweifel bestehen, ob ein Ausbildungskandidat die Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 PsychThG erfüllt, eine Anfrage an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo – I A 1) richten. Das LAGeSo wird dann nach Prüfung eine nicht rechtsmittelfähige gebührenpflichtige Rechtsauskunft gegenüber der anfragenden Ausbildungsstätte erteilen. Diese Rechtsauskunft soll im Hinblick auf § 7 Abs. 2 PsychTh-APrV (Zulassung zur Staatsprüfung), im Interesse der Antragsteller und Antragstellerinnen aus Gründen der Planungssicherheit, bereits vor Beginn der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in beantragt werden.
Das für die Zulassung zur Ausbildung zuständige Institut ist im Hinblick auf die Zulassung zur Ausbildung nicht an diese Rechtsauskunft gebunden. Auch die zuständigen Behörden anderer Bundesländer sind nicht an diese Rechtsauskunft gebunden.
Das LAGeSo führt auf direkte Anfrage von Ausbildungsinteressierten keine Prüfung durch.
Ausbildungsinteressierte müssen sich daher stets zunächst an eine im Land Berlin staatlich anerkannte Ausbildungsstätte wenden.
Das IST hat bereits zahlreiche Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich der Praktischen Tätigkeiten mit geeigneten Trägern und Kliniken abgeschlossen. Wenn es für Sie aus verschiedenen Gründen günstiger ist, Ihre praktischen Tätigkeiten in einer anderen Klinik oder einem anderen Träger aufzunehmen, bieten wir gerne an, mit diesem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Die Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines mit uns geschlossenen Ausbildungsvertrages zur Approbationsausbildung.